Schulung mit Prüfung gemäss Unterkategorie (A1, A2, A3)

Aktualisierung 08.01.2023

Die Schweiz hat per 1. Januar 2023 die EU-Drohnenregulierung übernommen.Über den folgenden Link sind die wichtigsten Neuerung für das Betreiben einer Drohne vermerkt.

https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/drohnen/open.html

Wichtiger Hinweis ist, dass die Prüfungen A1/A3 und A2 bis am 23.01.2023 noch vereinfacht durchgeführt werden können. Es sind online einige Fragen zu beantworten und man erhält davor gute Lerninhalte. Ab dem 23.01.2023 ist mir einer Anpassung der Ausbildung zu rechnen wobei womöglich ein Theorieteil oder gar Praxisteil in Bern absolviert werden muss.

Mitglieder des Vereins Drohnenbetrieb Geomatik Schweiz (VDGS) werden dann den Vorteil haben, dass kein aufwändiges SORA-Bewilligungsverfahren für jeden einzelnen Flug erstellt werden muss. VDGS-Mitglieder geniessen somit das Privileg, Flüge unbürokratisch, flexibel und kurzfristig planen und durchführen zu können. Um Mitglied zu werden ist aber die Angabe der Ausbildung der Kompetenznachweise A1, A2 und A3 nötig. Die Homepage des Vereins und weitere Informationen dazu werde ende Januar erscheinen.

Auszug aus IGS Newsletter vom 07.12.2022:

Am 25. November 2022 informierte das Bundesamt für Zivilluftfahrt:
Der Gemischte Ausschuss des bilateralen Abkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union über den Luftverkehr hat am 24. November 2022 die Übernahme der EU-Drohnenreglementierung sowie weiterer EU-Rechtsvorschriften durch die Schweiz beschlossen. Für Drohnenpilotinnen und -piloten gelten ab dem 1. Januar 2023 neue Bestimmungen. Der schweizerischen Drohnenbranche bringt der mit der EU harmonisierte Rechtsrahmen etliche Vorteile. Der Bundesrat hat die Übernahme der neuen Bestimmungen genehmigt.

Was leider zu wenig kommuniziert worden ist, ist die Übergangsfrist von 8 Monaten. Die Übergangsphase endet damit am 1. September 2023 (siehe «Aktuelle Informationen» Bundesamt für Zivilluftfahrt).

Der Verein Drohnenbetrieb Geomatik Schweiz hat seine Arbeit aufgenommen. Er wird darüber informieren, was für einen Betrieb von Drohnen nach der Übergangsfrist zu unternehmen ist.

Auszg aus IGS Newsletter vom 23.11.2022:

Nach rund 2.5 Jahren anspruchsvollen Verhandlungen mit dem BAZL hat die Allianz für eine Drohnenregulierung (Link) unter Federführung der IGS ihr Ziel erreicht: Eine Branchenlösung zur Erteilung von Flugbewillgungen konnte realisiert werden.

Das BAZL erteilte am 12. September 2022 Ingenieur-Geometer Schweiz bzw. dem Verein Drohnenbetrieb Geomatik Schweiz die «AUTHORISATION to operate unmanned aircraft systems within visual line of sight».

Der Verein Drohnenbetrieb Geomatik Schweiz wurde am 20. September 2022 gegründet (Statuten). Mit Rico Breu als Präsident hat der Vorstand die Arbeit aufgenommen und wird demnächst über die Mitgliedschaftsmöglichkeiten informieren.

Der Verein Drohnenbetrieb Geomatik Schweiz wird bereits wahrgenommen. Am Workshop “Einsatz von Drohnen in der Talsperrenüberwachung” des Schweizerischen Talsperrenkomitee (Link) vom 9. November 2022 konnten Rico Breu und Gebhard Merk über die aktuelle Rechtslage zum professionellen Drohnenbetrieb informieren.