Änderung der Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen

Ausgangslage
Die bestehende Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen zwischen den Fachleuten
Geomatik Schweiz (FGS), den Ingenieur-Geometer Schweiz (IGS), dem schweizerischem
Verband für Geomatik und Landmanagement (geosuisse) und der Fachgruppe der Geomatik
Ingenieure Schweiz (GEO+ING) wird nach dem unterdessen erfolgten Beschluss aller
Parteien auf den 1. Januar 2018 angepasst.
Die Vereinbarung ist für jene Arbeitnehmer und Arbeitgeber verbindlich, welche einem
Vertragsverband angeschlossen sind, ausgenommen Mitglieder im Kanton Waadt (separate
Vereinbarung) und öffentlich-rechtlich angestellte. Die Anstellungsbedingungen gelten auch
für andere Berufe, sofern eine Anstellung bei einem Vertragsbetrieb erfolgte und keine
abweichende Regelung im schriftlichen Arbeitsvertrag vereinbart wurde.
Die bis Ende 2017 gültige und die neue Vereinbarung sowie die Erläuterungen finden Sie auf
unserer Webseite.

Änderungen
Damit Berufsleute langfristig in unserer Branche bleiben und Lehrstellensuchende eine
Ausbildung in der Branche Geomatik und Landmanagement wählen, sind attraktive
Anstellungsbedingungen unumgänglich.
Die Verhandlungen über die Änderungen mit den Partnern waren intensiv, besonders weil
seit mindestens 4 Jahren für Arbeitnehmer keine Verbesserungen aufgenommen wurden.
Die gutgeheissenen Änderungsvorschläge sind ein Kompromiss aus den Verhandlungen,
wobei die Anstellungsbedingungen weiterhin arbeitgeberfreundlich und flexibel bleiben.

Die beschlossenen Änderungen umfassen folgende drei Punkte in den Artikeln 9-11:

  • Wöchentliche Arbeitszeit 41.5 Stunden, statt 41 Stunden,
  • dafür 1 Woche mehr Ferien (6/5/6 Arbeitswochen)
  • Freier halber Tag für den Besuch der GV eines nationalen Verbandes
  • Flexibilisierung der Arbeitszeit gestützt auf das vertraglich vereinbarte Pensum
    (im Umfang von 2 Arbeitswochen statt fix 82 Stunden)

Hilfestellung
Die Umstellung betrifft sämtliche Betriebe. Weil deren Ausgangslage unterschiedlich ist,
befindet sich in der Beilage ein umfassendes Merkblatt zur Umsetzung der Änderungen.

Beilagen: